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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Julia Öttl, BodyRelease® (Entwurf: 6.08.2020)

1.Geltungsbereich

1.1 Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Erbringung von Dienstleistungen, Coaching und Schulungen durch Julia Öttl, 4100 Ottensheim und allen daraus resultierenden Beziehungen zwischen Julia Öttl mit deren Vertragspartnern (Auftraggeber oder „AG“ oder Kunde) als Unternehmer in der jeweils geltenden Fassung.

1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.

1.3 Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind ungültig, es sei denn, diese werden vom Auftragnehmer (Unternehmensberater) ausdrücklich schriftlich anerkannt.

1.4 Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.

2. Vertragsabschluss, Leistung und Stellvertretung/ Zahlung

2.1 Der Umfang eines konkreten beauftragten Programms oder einer anderen Leistung wird im Einzelfall vertraglich vereinbart. Angebote von Julia Öttl sind freibleibend. Der Vertrag kommt zustande, sobald das Anbot seitens Julia Öttl versendet wurde und der dort aufgelistete Preis vom Kunden am Bankkonto von Julia Öttl eingegangen ist (bei Ratenzah-lungsmodellen mit dem Eingang der ersten Rate). Änderungen oder Ergänzungen des Angebots durch die AG sind nur wirksam, wenn Julia Öttl sie schriftlich akzeptiert. Der Kaufpreis ist daher im Voraus zu leisten. Rechnungen können elektronisch übermittelt werden. Julia Öttl erbringt daher solange keine Dienstleistung, solange der angebotene Preis nicht bezahlt und damit kein Vertrag zustande gekommen ist.

2.2 Der Inhalt und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem Vertrag oder sonstigen Leistungsbeschreibungen (Website, etc.). Inhaltliche und/oder organisatorische Veränderungen der Leistungen durch Julia Öttl sind zulässig, sofern der Kern der vereinbarten Leistung nicht wesentlich verändert wird. Die zeitliche Abhaltung des Coachings liegt aber allein im Ermessen von Julia Öttl, welches sich an den Programmen zu orientieren hat.

2.3 Julia Öttl ist berechtigt, den Auftrag ganz oder teilweise durch von ihm ausgewählte MitarbeiterInnen oder Dritte (z.B. Kooperationspartner) durchführen zu lassen.

2.4 Der Kunde verpflichtet sich, während sowie bis zum Ablauf von drei Jahren nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses keine wie immer geartete Geschäftsbeziehung zu Personen oder Gesellschaften einzugehen, deren sich Julia Öttl zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten bedient. Der AG wird diese Personen und Gesellschaften insbesondere nicht mit solchen oder ähnlichen Beratungsleistungen beauftragen, die auch Julia Öttl anbietet.

2.5. Julia Öttl erbringt für den Kunden Dienstleistungen im Bereich Beratung, Körpertherapie und Persönlichkeitsentwicklung. Da der Erfolg der Maßnahmen auch vom Kunden selbst abhängt, schuldet und garantiert Julia Öttl keinen Erfolg. Julia Öttl zeigt Unterstützungs-maßnahmen auf. 2.6. Der Vertrag wird mit dem Kunden abgeschlossen, an den auch das Anbot ausgestellt wurde.

2.7. Eine nur teilweise Teilnahme am Programm oder ein vorzeitiges Verlassen des Programms entbindet den Kunden nicht von seiner Zahlungspflicht.

2.8. Ist Ratenzahlung vereinbart, so behält sich Julia Öttl bei Rückstand mit einer Rate vor, ihre Dienstleistung vorerst nicht zu erbringen. Sobald der Rückstand beglichen ist, hat Julia Öttl wieder die Dienstleistung zu erbringen, dies solange in der Folge die Ratenzahlungen wieder pünktlich und vollständig erfolgen. Alternativ kann Julia Öttl bei Rückstand mit einer Rate auch unter Androhung der Vertragsbeendigung unter Setzung einer Nachfrist von 7 Tagen vom Vertrag zurücktreten und das noch ausstehende Entgelt bis zum fiktiven Vertragsende sofort fordern.

3. Aufklärungspflicht des Auftraggebers / Vollständigkeitserklärung

3.1 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Auftrages ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Prozesses förderliches Arbeiten erlauben. Den Kunden trifft daher eine Mitwirkungspflicht.

3.2 Der Auftraggeber wird Julia Öttl auch über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen – auch auf anderen Fachgebieten – umfassend informieren.

3.3 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass Julia Öttl auf Anforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Beratungsauftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Beraters bekannt werden.

4. Sicherung der Unabhängigkeit/Loyalität

4.1 Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität, was auch das Unterlassen der Weitergabe von – durch Julia Öttl bereitgestellten – Dokumenten an jeglichen Dritten umfasst.

4.2 Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der beauftragten Dritten und Mitarbeiter von Julia Öttl zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote des Auftraggebers auf Anstellung bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.

4.3. Kunden sind nicht berechtigt, mit eigenen Produkten oder Dienstleistungen oder Produkten und Dienstleistungen Dritte anlässlich der Kurse oder auf den von Julia Öttl zur Verfügung gestellten Medien hausieren zu gehen oder für diese zu werben oder sonst wie anzupreisen. Ein Verstoß gegen dieses Verbot berechtigt Julia Öttl zur umgehenden, außerordentlichen Vertragsauflösung, wobei das einbezahlte Entgelt bei Julia Öttl verbleibt und der Kunde keinen Anspruch auf Rückforderung hat. Bei Ratenzahlungen, die noch nicht vollständig vom Kunden bedient sind, ist Julia Öttl berechtigt, die noch offenen Raten einzufordern und geltend zu machen, der Kunde schuldet diese, wenn der Vertrag aus wichtigem Grund von Seiten der Julia Öttl aufgelöst wird.

5. Schutz des geistigen Eigentums

5.1 Die Urheberrechte an den von Julia Öttl und ihren Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Anbote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) verbleiben bei Julia Öttl. Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Julia Öttl zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung von Julia Öttl – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten. 5.2 Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt Julia Öttl zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.

6. Gewährleistung/ Haftung / Schadenersatz / Unterbleiben der Dienstleistung

6.1 Da der Erfolg von Organisationsentwicklungs-, Seminar- und Coachingleistungen zu einem großen Teil vom Engagement des Kunden abhängt, übernimmt Julia Öttl keine Gewährleistung für einen mit der Leistungserbringung beabsichtigten Erfolg für die genannten Leistungen.

6.2 Julia Öttl haftet dem Auftraggeber für Schäden – ausgenommen für Personenschäden – nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder krass grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf von Julia Öttl beigezogene Dritte zurückgehen.

6.3 Schadenersatzansprüche des Auftraggebers können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.

6.4 Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden des Auftragnehmers zurückzuführen ist.

6.5 Sofern Julia Öttl das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt Julia Öttl diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.

6.6 Unterbleibt die Dienstleistung von Julia Öttl aus Gründen, die ihre Sphäre im Bereich des AG haben, so steht Julia Öttl das gesamte (restliche), vereinbarte Entgelt zu, muss (und kann) aber keine Leistung mehr erbringen.

7. Geheimhaltung / Datenschutz /Bewertungen

7.1 Julia Öttl und der AG verpflichten sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihm zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die er über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers erhält.

7.2 Weiters verpflichtet sich Julia Öttl über den gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihm im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klienten des Auftraggebers, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.

7.3 Julia Öttl ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, denen sie sich bedient, entbunden. Sie hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden.

7.4 Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.

7.5 Julia Öttl ist berechtigt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Auftraggeber leistet Julia Öttl dafür Gewähr, dass hierfür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, eingeholt worden sind.

7.6. Die Kunden und ihnen zurechenbare Dritte sind nicht berechtigt, Chatverläufe mit Julia Öttl – egal in welchem Medium – , sowie Folien/ Unterlagen/Videos/Texte – egal auf welchem Medium diese bereit gestellt werden, zu vervielfältigen (sei es auch durch Screenshots) oder anderen Personen zur Verfügung zu stellen.

7.7. Bewertungen (Sterne, Kommentare) innerhalb sozialer Medien (z.B. Google My Business) geben die Parteien nur im gegenseitigen Einvernehmen ab. Auf erstes Anfordern von Julia Öttl entfernt der Kunde eine über Julia Öttl oder deren Mitarbeitern abgegebene Bewertung dauerhaft. Dies gilt auch nach Beendigung des Vertrags zwischen Julia Öttl und dem Kunden. Entfernt der Kunde auf erstes Anfordern die von Julia Öttl beanstandete Bewertung / Kommentar nicht, gilt eine angemessene und von Julia Öttl festzusetzende und im Streitfall vom zuständigen Gericht nicht zu überprüfende Vertragsstrafe als vereinbart.

7.8. Sofern der Kunde an Communities und Gruppen von Julia Öttl (z.B. auf Facebook) teilnimmt, ist er verpflichtet, dort die Interessen von Julia Öttl zu wahren. Julia Öttl ist berechtigt, den Kunden von der Teilnahme an Communities und Gruppen vorübergehend oder dauerhaft auszuschließen, sollte der Kunde (zum Beispiel durch geschäftsschädigende Äußerungen) die Interessen von Julia Öttl innerhalb der Gruppe / Community verletzen oder beeinträchtigen. Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, andere Kunden von Julia Öttl abzuwerben.

7.9. Julia Öttl weist gemäß Artikel 13 DSGVO auf folgendes hin: Online Trainings finden über den Videokonferenzdienst Zoom statt. Dabei werden Ihre personenbezogenen Daten (E-Mail-Adresse, Name, Videoübertragungsdaten, Anwesenheitsdaten) durch die Zoom Video Communications, Inc. 55 Almaden Blvd, Suite 600, San Jose, CA 95113 in den USA und in unserem Auftrag verarbeitet. Die Rechtsgrundlage folgt aus Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 lit. b DSGVO i.V.m. Ihrem Dienstleistungsvertrag mit Julia Öttl. Die Durchleitung der Daten durch einen Anbieter mit Sitz in den USA ist gemäß Artikel 45 Absätze 1 und 9 DSGVO i.V.m. dem Durchführungsbeschluss (EU) 2016/1250 gerechtfertigt. Julia Öttl weist Sie darauf hin, dass es Ihnen strengstens untersagt ist, Screenshots, Video- oder Tonaufzeichnungen von dem Chapter-Treffen anzufertigen und/oder zu verbreiten. Die Chat-Verläufe werden gespeichert. Die Rechtsgrundlage hierfür ist Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 lit. c DSGVO i.V.m. Artikel 5 Absatz 2 DSGVO. Nach diesen Vorschriften darf Julia Öttl Daten verarbeiten, um gesetzliche Pflichten zu erfüllen. Nach Artikel 5 Absatz 2 DSGVO ist Julia Öttl verpflichtet, zu dokumentieren, dass im Chat-Verlauf auf die Datenschutzerklärung zur Durchführung des Meetings hingewiesen wurde. Das geht nur mit Speicherung des Chats. 7.10. Weitere datenschutzrechtliche Informationen finden Sie unter https://www.bodyrelease.at/datenschutzerklaerung/.

8. Termine/Veranstaltungen

8.1 Die Terminvergabe erfolgt persönlich oder online über einen Link, welchen der Kunde vorab zur Verfügung gestellt bekommt. Der Kunde hat die Terminvereinbarung selbstständig zu treffen. Vereinbarte Termine sind vom Kunden einzuhalten. Sollte die Terminwahrnehmung für den Kunden aufgrund wichtiger Gründe zB Krankheit, Todesfall (nicht aber Urlaub) und dergleichen nicht wahrnehmbar sein, hat er dies Julia Öttl mitzuteilen und die Stornierung vorzunehmen. Gebuchte, aber nicht wahrgenommene Termine (außer wichtigen Grund mit Bekanntgabe) gelten als von Julia Öttl zur Verfügung gestellt und vom Kunden wahrge-nommene Termine, sohin als zumindest teilweise Vertragserfüllung durch Julia Öttl.

8.2 Kann ein Termin zur Leistungserbringung durch Julia Öttl nicht eingehalten werden, so ist Julia Öttl berechtigt, unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzansprüche einen Ersatztermin zu benennen.

8.3. Für den Fall, dass Julia Öttl Veranstaltungen anbietet oder abhält gilt, dass Veranstaltungen sowohl in oder außerhalb von Österreich stattfinden können.

9. Dauer des Vertrages/Vertragsbeendigung

9.1 Der jeweilige Vertrag endet ordentlich mit der Leistungserbringung laut Programm durch Julia Öttl oder nach Ablauf der vereinbarten Zeit.

9.2 Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen; – wenn ein Vertragspartner wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt; – wenn der Kunde in Zahlungsverzug (Rückstand von 2 Raten) gerät; – wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität eines Kunden, über den kein Insolvenzverfahren eröffnet ist, bestehen und dieser auf Begehren des Auftragnehmers weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung des Auftragnehmers eine taugliche Sicherheit leistet und die schlechten Vermögensverhältnisse dem anderen Vertragspartner bei Ver-tragsabschluss nicht bekannt waren; – wenn der Kunde gegen seine Mitwirkungspflicht verstößt, andere Kunden während oder auch außerhalb des Coachings stört, beleidigt oder herunterzieht; – wenn der Kunde Julia Öttl oder von ihr eingesetzte Mitarbeiter/Dritte abfällig und unsachlich behandelt, bewertet oder sich unbegründet negativ äußert, ferner bei sämtliche Handlungen, die einer Verleumdung, Herabwürdigung, Ehrenbeleidigung und/oder Kreditschädigung und dergleichen erfüllen oder nahekommen.

9.3. Der Kunde ist berechtigt den Vertrag mit Julia Öttl bis zur Erbringung der ersten Leistung durch Julia Öttl (zB Freischaltung für die Facebook-Gruppe, Willkommenscoaching, usw.) gegen Zahlung einer Stornogebühr von 10% des Vertragspreises zu stornieren; der Kunde erhält also 90% zurück bzw. muss auf 10% aufzahlen. Ab Erbringung der ersten Leistung durch Julia Öttl ist ein Vertragsausstieg nur noch gegen Zahlung des kompletten, vereinbarten Kaufpreises möglich respektive erhält der Kunde nichts vom Kaufpreis zurückersetzt.

9.4 Eine berechtigte außerordentliche Kündigung durch den Kunden beendet den Vertrag ex nunc, bis dahin geleistete Zahlungen sind von Julia Öttl nicht zurückzuerstatten. Eine berechtigte außerordentliche Kündigung durch Julia Öttl berechtigt diese das restliche, vereinbarte Entgelt bis zum fiktiven Vertragsende vom Kunden zu fordern und entbindet Julia Öttl ex nunc von der Erbringung weiterer Dienstleistungen an den Kunden. Bei vorzeitiger Beendigung des BodyRelease® Programms ist der Kunde nicht mehr berechtigt, die ihm von Julia Öttl zur Verfügung gestellten Unterlagen anderweitig zu verwenden, zu vervielfältigen oder Dritten zur Verfügung zu stellen.

10. Schlussbestimmungen

10.1 Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.

10.2 Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

10.3 Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts anwendbar. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung von Julia Öttl. Für Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmensort von Julia Öttl zuständig. Als Gerichtssprache gilt Deutsch als vereinbart.